Innungssatzung

Neue Satzung 2023 soll am 20.04.2023 anlässlich der Jahreshauptversammlung beschlossen werden - kann unter Informationen & Meinungen 2023 mit Zugangsberechtigung jetzt schon nachgelesen werden. Vergleichsmöglichkeiten mit den Satzungen 2020 - 2022 - 2023 sind gegeben. Die Satzungen 2020 / 2022 und 2023 können auch ohne Zugangsberechtigung hier schon nachgelesen und ausgeruckt werden.

liegt bei der HWK  Erfurt zur Bestätigung und Genehmigung seit 12.11.2021 mit einigen weiteren Ergänzungen vor.

§ 1 - Name, Sitz, Bezirk, Fachgebiete, Aufgaben

(1) Die Innung führt den Namen "Innung Metallhandwerk Erfurt - Ilmkreis"

Ihr Sitz ist Erfurt

Ihr Bezirk erstreckt sich auf die kreisfreie Stadt Erfurt und den Ilmkreis 

(2) Die Handwerksinnung ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie wird mit Genehmigung der

Satzung durch die Handwerkskammer rechtsfähig

§ 2 - Fachgebiete

Die Fachgebiete der Handwerksinnung umfassen folgende Handwerke und ihre Fachrichtungen:

1. Metallbauerhandwerk

mit den Fachrichtungen Konstruktionstechnik, Metallgestaltung, Anlagen- und Fördertechnik- Fahrzeugbau, Schließ- und Sicherheitstechnik und Hufbeschlag

2. Feinwerkmechanikerhandwerk

mit den Spezialisierungsrichtungen Maschinenbau, Werkzeugbau und Feinmechanik

3. Metall- und Glockengießerhandwerk

4. Montagebetriebe für genormte Fertigteile

Metall- und Aluminiumfertigteile in den Bereichen des Metallbauerhandwerks

Die Innung vereint zurzeit noch 25 Mitgliedsbetriebe und 3 Gastmitglieder. (aktuell 01.01.2023)

Die Innung führt ihre Geschäfte mit Beschluß des Innungsleitung (Vorstand)vom 28.05.2020 selbst.

Die Geschäftsführung wurde der Innungsleitung nach § 34, Absatz 1 übertragen. (Vorstandsbeschluss)

Die Geschäfsführung hat die Leitung der Geschäftsstelle an den Assistenten der Geschäftsführung "Der Macher" übertragen.

Der Haushalt wird mit Beschlüssen der Mitgliederversammlung über Beiträge und Gebühren finanziert.

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in der durch die Handwerkskammer genehmigten Satzung geregelt.

Die Innung hat unter anderem die Aufgabe, die gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.

Die Leitung der Innung wird durch die Mitgliederversammlung, entsprechend der Satzung gewählt und durch die Handwerkskammer bestätigt.

Die neue Satzung ist rechtskräftig anzuwenden seit 01.01.2023. Damit sind die alte Satzungen nicht mehr gültig.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.04.2020 sowie dem Genehmigungsvermerk der HWK Erfurt  - liegt noch nicht vor!

Die Innungssatzung 2023 ist verbindlich anzuwenden, wenn die Mitgliederversammlung diese beschlossen hat. Bei der Handwerkskammer Erfurt liegt die neue Satzung seit 12.11.2021 zur Bestätigung vor, bis zum heutigen Zeitpunkt ist keine Info von der HWK bei der Innung eingegangen. 

Wichtige, sowie geänderte Texte und Paragraphen sind farbig gekennzeichnet

Informationen unter "Informationen für Mitglieder & Vorstand" sind mit einem Passwort verschlüsselt und nur für Mitglieder zugänglich. (Das Passwort wird in ungleichmäßigen Abständen geändert und kann bei der Geschäftsstelle der Innung von den Mitgliedern erfragen werden)

   Innungssatzung 2020

   Jahresbericht

   Innungssatzung 2022

   Innungssatzung 2023

 

Beiträge und Aufwandsentschädigungen und mehr nur mit Zugangsberechtigungen unter Informationen

  

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